Fördergrundsätze
Für die Auswahl förderwürdiger Projekte sind in der Förderleitlinie Rahmenbedingungen festgelegt, im Wesentlichen:
- Zu fördernde Projekte müssen einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit folgenden Schwerpunkten:
- Förderung von Chancengleichheit, Überwindung von Benachteiligungen
- Internationale und interkulturelle Verständigung
- Es werden nur gemeinnützige und mildtätige Organisationen oder Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) gefördert.
- Nicht gefördert werden
- parteipolitische und religiöse Organisationen oder Aktivitäten
- Einzelpersonen.
- Dem zu fördernden Projekt muss eine langfristige Konzeption zugrunde liegen. Es soll möglichst keine alleinige Vollfinanzierung durch die RWE Foundation erfolgen, wobei Eigenleistungen nicht nur in Geld erbracht werden können.
- Der Finanzierungszeitraum soll begrenzt sein.
- Bei den zu fördernden Projekten sollte es sich möglichst um Aktionen mit Multiplikatorwirkung handeln.
- Es wird eine Konzentration auf möglichst richtungsweisende, vorbildliche und nachhaltig wirkende Projekte angestrebt.
- Es sollen Projekte in Europa gefördert werden.
- Es werden grundsätzlich nur Projekte ab einem Wert von 20.000,00 Euro gefördert.
- Förderungen über 50.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Beirats. Die Beiratssitzungen finden zweimal jährlich statt (planerisch im November und Mai).
- Im Falle eines positiv beschiedenen Antrags setzt eine Mittelgewährung eine gesonderte Vereinbarung für die Förderung/Kooperation zwischen der RWE Foundation und dem Antragsteller voraus, in der beidseitig Rechte und Pflichten vereinbart werden.
Förderanträge
Wir bitten Sie, Ihren Förderantrag samt Anlagen an folgende E-Mailadresse zu schicken: info@rwe-foundation.com. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0201 5179-8888 gerne zur Verfügung.
Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden.
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